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Verbeamtung Trotz Psychotherapie?

Manche Patientinnen und Patienten haben die Befürchtung, dass eine Verbeamtung vom Amtsarzt abgelehnt werden könnte, wenn eine Psychotherapie in der Vergangenheit stattgefunden hat. "Früher war das in der Tat ein Problem, weil die amtsärztliche Untersuchung darauf ausgerichtet war, die Möglichkeit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Das ist aufgrund der prognostischen Unsicherheiten kaum möglich gewesen und daher wurden Beamtenanwärter oft auch mit „bevölkerungsüblichen“ Gesundheitsrisiken abgelehnt. Besonders berüchtigt war die Ablehnung von übergewichtigen Bewerbern mit einem Body Mass Index von 30 und mehr."

"Das Bundesverwaltungsgericht kippt die alte Praxis. Im Jahr 2013 haben mehrere Urteile des Bundesverwaltungsgerichts diese Sachlage grundlegend verändert (BVerwG 2 C 12/11 vom 25.07.2013, BVerwG 2 C 18/12 vom 25.07.2013, BVerwG 2 B 37/13 vom 13.12.2013). Seitdem dürfen Beamtenanwärter nur noch abgelehnt werden, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine vorzeitige Dienstunfähigkeit eintreten wird. Die Beweislast ist sozusagen umgedreht worden.

Eine psychische Erkrankung ist also nicht mehr automatisch ein Ausschlussgrund bei der Verbeamtung, erst recht nicht eine frühere Psychotherapie. Im Gegenteil: Das kann sogar positiv gewertet werden, weil im Rahmen einer Psychotherapie auch Lebensbewältigungskompetenzen entwickelt und gefördert werden."

 

Quelle: http://scienceblogs.de/gesundheits-check/2015/10/17/psychotherapie-nichtverbeamtung-nein/