Das Erstgespräch und die "Probatorischen Sitzungen"

Die Therapeut-Patient-Beziehung gilt als ein wesentlicher Wirkfaktor in der Psychotherapie. Daher ist es für eine erfolgreiche Therapie oder Beratung entscheidend, dass Sie sich bei mir wohlfühlen und das Gefühl haben, Vertrauen zu mir aufbauen zu können. Im Erstgespräch können Sie erste Fragen klären, einen Eindruck von mir gewinnen und erhalten erste Informationen zum Ablauf. Wichtig für mich im Erstgespräch ist, einen Eindruck und ein Verständnis von Ihrem Problem zu bekommen. Das Erstgespräch ist auch für Selbstzahler bereits kostenpflichtig.

Nach dem Erstgespräch erfolgt die sog. "Probatorik". Hier haben Sie weitere 3-4 Sitzungen Zeit, in Ruhe festzustellen, ob für Sie eine Therapie in meiner Praxis überhaupt in Frage kommt. Für mich als Therapeut dient diese Phase der Vorbereitung der Therapie.

Die Beihilfe und manche private Krankenversicherer fordern nach der Probatorik einen ausführlichen Gutachterbericht für die Bewilligung der Therapie. Auf Antrag bewilligt die Versicherung dann ein beantragtes Stundenkontingent und wir können mit der eigentlichen Therapie beginnen.

Bei privaten Versicherungen ist nur selten ein Gutachterbericht nötig. Viele Versicherer gewähren ein festes Stundenkontingent ohne, dass es eines speziellen Antrags bedarf.

Je nach Versicherungsvertrag gibt es unterschiedliche Bedingungen hinsichtlich der Kostenübernahme für Psychotherapie. Klären Sie daher bitte vorher mit Ihrer Versicherung ab, welche Kosten durch Ihren Versicherungsvertrag abgedeckt sind (Anzahl der Sitzungen, Honorarhöhe) und welches Prozedere notwendig ist (z.B. Bericht an den Gutachter).  

 

Psychotherapie für Privatversicherte

Mein Honorar richtet sich nach der offiziellen "Gebührenordung für Psychotherapeuten" (GOP) und Honorarvereinbarung.

Private Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt es jedoch davon ab, was Sie vertraglich mit Ihrer Versicherung vereinbart haben.

Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung eine Psychotherapie übernimmt. Hierzu gehört auch die Höhe der Kosten (Faktor/Satz), Anzahl der Sitzungen (pro Jahr), Umfang zusätzlicher Leistungen wie z.B. Testdiagnostik, Symptombezogene Untersuchung.

 

Psychotherapie für SELBSTZAHLER

Mein Honorar richtet sich nach der offiziellen "Gebührenordung für Psychotherapeuten" (GOP) mit Honorarvereinbarung. Bitte beachten Sie, dass auch das Erstgespräch kostenpflichtig ist.

Als Selbstzahler ist kein Gutachterbericht nötig und Sie sind frei in der Wahl der Frequenz der Sitzungen.

 

Soldaten der Bundeswehr

Die Behandlung erfolgt nach der offiziellen "Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium der Verteidigung". Die Kosten werden von der Bundeswehr übernommen.

Um Soldaten nach Maßgabe des Vertrags zu behandeln, ist auch – anders als bei der Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens – kein Nachweis des Soldaten erforderlich, dass kein Vertragspsychotherapeut zur Verfügung steht.
WICHTIG: Der Soldat muss im ersten Termin dem Psychotherapeuten den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) vorlegen. Auf dieser Grundlage können die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Für die weitere Behandlung wird dann ein Antrag beim Truppenarzt gestellt.

Es werden nur die Kosten bis zum 2,2-fachen Faktor übernommen.

WICHTIG: Die mit Bundeswehrsoldaten keine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen werden darf, kann ich leider aktuell keine Bundeswehrsoldaten behandeln.

 

Polizisten der Landespolizeit und Bundespolizei

Die Heilfürsorge der Polizei Schleswig-Holstein übernimmt nur die Kosten in Höhe der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Heilfürsorge der Bundespolizei übernimmt nur Kosten bis zum 2,2-fachen Faktor der GOP.

 

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen

WICHTIG: Seit Einrichtung der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat sich die Situation der Kostenerstattung leider erheblich erschwert. Aufgrund der aktuellen schlechten Bewilligungslage vieler gesetzlicher Krankenkassen führe ich nur noch in Ausnahmefällen Therapien im Rahmen der Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten durch. Bitte wenden Sie sich an die Terminservicestelle der KVSH für einen Termin bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten.

 

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können eine private Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (SGB V § 13, Abs. 3) in Anspruch nehmen. Zu unterscheiden ist diese Form der Kostenerstattung von der "freiwilligen Kostenerstattung" (SGB V § 13, Abs. 2).

Bei der "freiwilligen Kostenerstattung" kann ein gesetzlich Versichter statt Sach- oder Dientsleistung die Kostenerstattung wählen. Dann aber für alle Leistungsbereiche und für mindestens 3 Monate. Bei der Form der Kostenerstattung nach Abs. 2 entscheiden sich Patienten gernerell ärztliche Leistungen auf Rechnung in Anspruch zu nehmen und diese dann bei den Krankenkassen einzureichen. Bei der Kostenerstattung nach Abs. 3 sind die Kassen verpflichtet eine notwendige Leistung in einer Privatpraxis zu bezahlen, die aufgrund von Systemversagen nicht in der kassenärztlichen Versorgung erbracht werden konnte (z. B. wegen nicht ausreichender Anzahl an Therapieplätzen bei Vertragspsychotherapeuten) .

 

Kostenerstattung: Was ist das?

Psychologische Psychotherapeuten haben von staatlicher Seite die Genehmigung PatientInnen psychotherapeutisch zu behandeln (Approbation) und eine Fachweiterbildung in einer der drei Richtlinenverfahren, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen anerkannt werden. Die Psychotherapie wird im Normalfall über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Der Therapeut (ein sog. „Vertrags-Psychotherapeut“) muss dafür zusätzlich noch eine Kassenzulassung beantragen.

Da, wie in anderer ärztlichen Fachbereichen, seit vielen Jahren zu wenige Kassenzulassungen vergeben werden, weil von einer "Überversorgung der Bevölkerung" ausgegangen wird, bekommen viele qualifizierte Psychotherapeuten keine Zulassung. Die Wartezeiten auf eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung betragen daher meist mind. 3 Monate bis über 1 Jahr. Laut Rechtssprechung darf die zumutbare Wartezeit jedoch maximal 6 Wochen (im Einzelfall 3 Monate) betragen. Bei 3-5 erfolglosen Anbahnungsversuchen einer Psychotherapie innerhalb dieser Frist und in angemessener Entfernung vom Wohnort, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenerstattung nach SGB V § 13, Abs. 3.

Zudem liegt es nach diesem Urteil in der Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen, einen Behandler zur Verfügung zu stellen. Es ist also nicht Aufgabe des Patienten, sich einen Therapieplatz zu suchen. Insofern nehmen Sie Ihrer Krankenkasse eine schwierige Aufgabe ab, indem Sie sich selbst um einen Behandlungsplatz kümmern. Die Krankenkassen sind verpflichtet, Ihnen einen Behandlungsplatz zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich können Sie nach einem Probegespräch diesen Behandlungsplatz ablehnen. Die Krankenkassen müssen sich dann weiterhin trotzdem um einen Therapieplatz bemühen. Sollte Ihnen die Krankenkasse keine freien Therapieplatz vermitteln können, haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Kostenerstattung.

Die Abrechnung der bewilligten Therapie kann ich dann direkt mit Ihrer Krankenkasse durchführen, wenn Sie damit einverstanden sind.

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet die vollen Kosten zu erstatten. Trotzdem übernehmen manche Krankenkassen nur die Kosten in Höhe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Als Privatpraxis bin ich jedoch gesetzlich verpflichtet, nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abzurechnen. Eine Therapie kann daher nur erfolgen, wenn die Krankenkasse die volle Kostenübernahme zugesichert hat.

 

Wie können Sie vorgehen?

Sie erhalten von mir alle nötigen Formulare, die Sie benötigen und ich erkläre Ihnen das Vorgehen Schritt für Schritt . Gerne können Sie sich auch vorher bei Ihrer Krankenkasse telefonisch informieren, denn manchmal reicht bereits ein kurzes formloses Schreiben.

Wenn Sie Fragen haben oder es widererwarten Probleme mit Ihrer Krankenkasse geben sollte, kontaktieren Sie mich gerne. Ich werde Sie dann bei der Antragstellung unterstützen. Die Bewilligungsdauer ist abhängig von Ihrer Krankenkasse und dauert zwischen in der Regel 2-4 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Ich empfehle Ihnen, bereits wenn Sie mit der Suche nach einem Therapeuten beginnen, zu protollieren, wann Sie dort angerufen haben und wie lange die voraussichtlichen Wartezeiten sind. Reichen Sie bitte die Unterlagen erst bei der Krankenkasse ein, wenn Sie von mir einen Platz zugesichert bekommen haben. Ansonsten wird die Krankenkasse den Antrag ablehnen.

 

Und wenn ich als Patient nicht mehr warten kann?

Sie können jederzeit ein Erstgespräch und auch weitere Sitzungen in Anspruch nehmen. Das Erstgespräch ist dazu da, einen ersten Eindruck zu gewinnen und erste Fragen zu klären. Ohne Bewilligung der Kasse müssen Sie die Kosten jedoch selbst tragen. Bei Aufnahme einer Psychotherapie werden die Kosten in der Regel auch nachträglich von Ihrer Krankenkasse erstattet. Klären Sie dies jedoch vorher mit Ihrer Krankenkasse ab, da Sie sonst für die Kosten selbst aufkommen müssen.

 

Weitere Informationen finden Sie unter Downloads in den Broschüren zur Kostenerstattung. Bei Fragen kontaktieren Sie mich gerne.

 

WICHTIG: Die o.g. Kostenerstattung ist nur bei psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten mit Approbation in einem Richtlinienverfahren möglich. Eine Kostenerstattung bei Heilpraktikern (für Psychotherapie) ist daher prinzipiell ausgeschlossen, wenn keine äquivalente Qualifikation nachgewiesen werden kann. Überprüfen Sie daher immer die Qualifikation des Therapeuten, bevor Sie ein Honorar für ein Erstgespräch bezahlen.