Gutachten

Gerne erstelle ich Ihnen auf Anfrage ein psychologisches oder klinisch-psychologisches Gutachten. Eine Gutachtenerstellung ist für folgende Bereiche möglich:

  • Gutachten auf Anforderung des Gerichts bzw. Gutachten im Rahmen eines Gerichtsprozesses (u.a. Schuldfähigkeit, Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung)
  • Gutachten im Bereich Schule und Studium (u.a. Schulwechsel, Studiengangswechsel, Ausfallzeiten, BAföG)
  • Gutachten für Arbeitgeber
  • Individualgutachten (u.a. Motivationsanalysen, Fähigkeitsanalysen)

 

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass ich keine "Gefälligkeitsgutachten" erstelle. Ein Gutachten kann ich nur nach bestem fachlichen Ermessen und nach dem akutellen wissenschaftlichen Standard erstellen.

 

Die Kosten eines Gutachtens bemesssen sich nach Fragestellung, Umfang und zeitlichem Aufwand. Hierbei sind insbesondere Gesprächsgebühren, Gebühren für Diagnostik, und Gebühren für die Gutachtenerstellung zu berücksichtigen. Die Gebühren orientieren sich an der GOP.