Gutachten

Gerne erstelle ich Ihnen auf Anfrage ein psychologisches oder klinisch-psychologisches Gutachten. Eine Gutachtenerstellung ist für folgende Bereiche möglich:

  • Gutachten auf Anforderung des Gerichts bzw. Gutachten im Rahmen eines Gerichtsprozesses
  • Gutachten im Bereich Schule und Studium (u.a. Studiengangswechsel, Ausfallzeiten, Nachteilsausgleich, BAföG)
  • Gutachten für Arbeitgeber
  • Individualgutachten (u.a. Motivationsanalysen, Fähigkeitsanalysen)
  • Waffenrechtliche Begutachtung für Sportschützen, Jäger oder Waffenträger. 
  • Beamtenrechtliche Gutachten (z.B. für den Polizeidienst)

Die Kosten eines Gutachtens bemessen sich nach Fragestellung, Umfang und zeitlichem Aufwand. Hierbei sind insbesondere Gesprächsgebühren, Gebühren für Diagnostik, und Gebühren für die Gutachtenerstellung zu berücksichtigen.