Gut zu wissen - Ihre Rechte als Patient

Die Vertrauensbeziehung zwischen PatientIn und Therapeut ist das A und O einer Therapie. Genauso wie ich auf therapeutische Transparenz achte, ist es mir auch ein Anliegen, Sie über Ihre Rechte als Patient zu informieren. So haben Sie die Möglichkeit, die für Sie beste Behandlung zu finden. 

Ihre allgemeinen Rechte als PatientIn finden Sie hier. Ihre speziellen Rechte als PatientIn einer Psychotherapie finden Sie hier verständlich erklärt.

 

Gesetzliche Schweigepflicht

Als Psychologischer Psychotherapeut unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Daher sind Ihre persönlichen Daten sowie sämtliche Inhalte der Beratung und Psychotherapie gesetzlich geschützt. Inhalte der Therapie dürfen nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Patienten weitergegeben werden.

 

Was kann ich machen, wenn meine Rechte als Patient von einem Arzt oder Psychotherapeuten verletzt wurden?

Alle Psychologischen Psychotherapeuten sind Mitglied einer Landespsychotherapeutenkammer. Alle Ärzte und damit auch ärztliche Psychotherapeuten sind Mitglied einer Landesärztekammer.

Jeder Patient hat das Recht, sich bei der zuständigen Landeskammer zu beschweren. Die Kammer ist verpflichtet, jeder eingehenden Beschwerde nachzugehen und zu überprüfen, ob ein berufsrechtswidriges Verhalten vorliegt. Die Adressen finden Sie auf den Seiten und Bundespsychotherapeutenkammer und der Bundesärztekammer.

 

Was dürfen krankenkassen und der medizinische Dienst (MDK)?

Nicht nur Psychotherapeuten und Ärzte sind mit Auskunftsersuchen von Krankenkassen, Medizinischem Dienst oder anderen Kostenträgern konfrontiert. Auch Patienten werden manchmal während einer Behandlung direkt von ihren Krankenkassen angeschrieben oder angerufen, um Auskünfte über ihren Gesundheitszustand oder den Behandlungsverlauf zu erhalten. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg erheben Krankenkassen manchmal Daten (z.B. Gesundheitsfragebogen), die sie eigentlich nicht erheben dürfen (Link).

Häufig aufkommende wichtige Fragen und Antworten sind in dem Informationsblatt “Was dürfen Krankenkassen?” zusammengestellt, dass Sie im Downloadbreich meiner Homepage finden.

 

Wo kann ich mich beschweren, wenn ich nach langer suche keinen Psychotherapeuten finde?

Allgemein: Als Patient haben Sie ein Recht auf eine fachgerechte Behandlung. Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen eine fachgerechte Behandlung in einem Richtlinenverfahren (Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundiert oder Psychoanalyse) bei einem Psychotherapeuten zu ermöglichen, sofern eine psychische Erkrankung vorliegt.

 

Die Wartezeiten auf eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung betragen jedoch meist 3 Monate bis 1 Jahr. Laut Rechtssprechung darf die zumutbare Wartezeit jedoch maximal 6 Wochen (im Einzelfall 3 Monate) betragen. Bei 3-5 erfolglosen Anbahnungsversuchen einer Psychotherapie innerhalb dieser Frist und in angemessener Entfernung vom Wohnort, haben Sie Anspruch auf Kostenerstattung. Informationen dazu finden Sie hier und hier.

 

Wenn Sie keinen Therapeuten finden, setzen Sie sich direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Die Bundespsychotherapeutenkammer gibt Ihnen rechtliche Informationen. Sie sollten sich im Zweifel auch an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in Kiel wenden. Die Beratungen sind kostenlos.

 

Manche Krankenkassen erschweren aufgrund der hohen Nachfrage aktuell die Kostenerstattung (Reportage des WDR; Bericht der Kieler Nachrichten). Die Bundespsychotherapeutenkammer hat hierzu auch eine Pressemitteilung veröffentlicht (hier). Lassen Sie sich nicht verunsichern und entmutigen. Holen Sie sich Hilfe bei den kostenlosen Beratungsstellen (hier). Beschweren Sie sich bei den offiziellen Stellen (hier).

 

Sollte es zu einem Widerspruch beim Kostenerstattungsverfahren kommen, werde ich Sie selbstverständlich dabei unterstützen. Auch beim Antragsverfahren bin ich an Ihrer Seite. Von der Stiftungwarentest gibt es einen Artikel, der zum Widerspruch bei den Krankenkassen ermutigt und Ihnen zusätzlichTipps gibt. Sie finden die Informationen im Downloadbereich meiner Praxishomepage.

 

Bedenken Sie auch, dass Sie als Patient das Recht haben Ihre Krankenkasse zu wechseln.

 

Zögern Sie nicht, sich Hilfe zu holen und sich zu beschweren! Sie sind nicht allein!

 

Ihre Pflichten als Patient

Als Psychotherapeut bin ich an die amtliche Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) gebunden.

 

Ausfallhonorar:

Ausfallstunden werden von den Krankenkassen nicht bezahlt. Da es sich um eine Belegpraxis ohne offene Sprechstunden handelt, können vereinbarte Termine in der Regel nicht anderweitig vergeben werden.

  • Bitte haben Sie daher Verständnis, dass, wenn Sie nicht mindestens 72 Stunden vor Ihrem Termin absagen, für nicht wahrgenommene Therapiesitzungen ein Ausfallhonorar berechnet werden muss.
  • Sofern ausgefallene Therapiestunden anderweitig vergeben werden können, wird das Ausfallhonorar nicht berechnet.
  • Sollten Termine von mir abgesagt werden müssen, fallen selbstverständlich keine Kosten für Sie an.