Psychologen, Psychotherapeuten, Psychiater, Heilpraktiker für Psychotherapie - Wo liegt Eigentlich der Unterschied?

Diese Berufsgruppen werden häufig verwechselt.

 

Psychologen haben ein Studium im Fach Psychologie absolviert. Im Rahmen dieses Studiums haben sie wissenschaftliche Erkenntnisse in den verschiedenen Grundlagenfächern (z.B. Neuropsychologie, Sozialpsychologie) und Anwendungsfächern (z.B. Klinische Psychologie, Wirtschaftspsychologie) der Psychologie erworben. Sie haben gelernt, wie menschliches Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Handeln "funktioniert", wie sich Menschen in Beziehungen und Gruppen verhalten und sich menschliches Erleben und Verhalten verändern lässt. Darüber hinaus haben sie Grundlagen in der wissenschaftlichen Herangehensweise erworben und eine eigene Forschungsarbeit durchgeführt. Der erfolgreiche Abschluss eines Psychologiestudiums (Diplom, Master) mit einem Schwerpunkt auf klinischer Psychologie berechtigt zu einer Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten.

 

Psychologische Psychotherapeuten sind klinische Psychologen und haben nach dem Studium eine mindestens 3- oder 5-jährige staatlich anerkannte Weiterbildung in einem Richtlinenverfahren (Verhaltenstherapie, Psychodynamsiche Psychotherapien) absolviert. Diese wird  mit dem Staatsexamen abgeschlossen, wodurch die Approbation zur selbstständigen heilkundlichen Ausübung erworben wird. Psychotherapeuten verschreiben keine Medikamente, sondern lindern mit psychologischen Mitteln die Beeinträchtigungen ihrer Patienten. Psychotherapeuten bearbeiten die Ursachen und aufrechterhaltenden Bedingungen einer psychischen Erkrankung. Sind körperliche Faktoren (z. B. Medikamente oder körperliche Erkrankungen) in der Behandlung zu berücksichtigen, arbeitet der Psychologische Psychotherapeut mit Fachärzten zusammen. Ein umfangreiches Wissen über psychopharmakologische und biologische Prozesse wird jedoch auch bei Psychotherapeuten vorausgesetzt und staatlich geprüft.

 

Psychiater sind Fachärzte für psychische Störungen. Sie haben ein Medizinstudium abgeschlossen und berufsbegleitend eine mehrjährige Facharztweiterbildung absolviert. Bei Psychiatern steht die medikamentöse Behandlung im Fokus der Therapie. Psychiater behandeln häufig schwere Depressionen oder Erkrankungsbilder wie die Schizophrenie. Psychiater sollten immer zusätzlich zu einem Psychotherapeuten aufgesucht werden, wenn eine begleitende medikamentöse Therapie indiziert ist. Ein Psychiater darf Psychotherapie ausüben, wenn er eine Zusatzausbildung absolviert hat. Er führt dann z.B. den Zusatz "Psychotherapie" oder "Psychoanalyse". Darüber hinaus gibt es auch noch andere Facharztbezeichnungen wie z.B.  "Facharzt für Psychosomatische Medizin".

 

Heilpraktiker (für Psychotherapie) sind keine Psychotherapeuten. Sie dürfen nach dem Heilpraktikergesetz des Deuschen Reiches vom 17. Februar 1939 arbeiten. Hier handelt es sich um eine Besonderheit des deutschen Gesundheitswesens. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluss und der Nachweis begrenzter Grundlagenkenntnisse auf dem Gebiet der Medizin bzw. Psychotherapie. Die Ausbildung zum Heilpraktiker erfolgt nicht nach den Richtlinien des Psychotherapeutengesetzes. Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen sich nicht "Psychotherapeut" nennen, sondern müssen zum Beispiel den Zusatz "nach dem Heilpraktikergesetz" tragen. Andernfalls machen sie sich strafbar, wenn der Eindruck entsteht, es handelt sich um Psychotherapeuten. Sie können Heilpraktiker bei der Gesundheitsbehörde melden, wenn Sie den Eindruck haben, nicht ausreichend über die Qualifikation informiert worden zu sein. Heilpraktiker haben daher keine Approbation und keinen Fachkundenachweis (bzw. Facharzt).

Daher ist bei Heilpraktikern keine Kostenerstattung nach SGB V § 13, Abs. 3 möglich. Auch die Beihilfe übernimmt keine Richtlinienpsychotherapie durch einen Heilpraktiker. Manche Heilpraktiker rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte / Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) ab. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Erstattung durch die Krankenversicherungen, wenn dies nicht Explizit in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt wurde. Mein Tipp: Klären Sie vorher ab, ob es sich um einen approbiereten Psychotherapeuten oder Arzt handelt, wenn Sie eine Behandlung aufsuchen. Bei Heilpraktikern sollten Sie unbedingt vorher prüfen, ob Ihre Versicherung die Kosten abdeckt. 

 

Prüfen Sie daher genau, ob es sich um einen Psychologischen Psychotherapeuten, einen Facharzt oder einen Heilpraktiker handelt, wenn Sie eine Therapie beginnen möchten.

 

So wird man Psychotherapeut als Psychologe oder Arzt

Mit dem folgenden Link kommen Sie zu "therapie.de". Dort finden Sie einen Überblick über die Anforderungen (Inhalt und Länge) der unterschiedlichen Qualifikationen (u.a. Psychologischer Psychotherapeut, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie): Link