Das Erstgespräch und die "Probatorischen Sitzungen"

Die Therapeut-PatientIn-Beziehung gilt als ein wesentlicher Wirkfaktor in der Psychotherapie. Daher ist es für eine erfolgreiche Therapie oder Beratung entscheidend, dass Sie sich bei mir wohlfühlen und das Gefühl haben, Vertrauen zu mir aufbauen zu können. Im Erstgespräch können Sie erste Fragen klären, einen Eindruck von mir gewinnen und erhalten erste Informationen zum Ablauf. Wichtig für mich im Erstgespräch ist es, einen Eindruck und ein Verständnis von Ihnen und Ihrem Problem zu bekommen. Das Erstgespräch ist auch für Selbstzahler bereits kostenpflichtig.

Nach dem Erstgespräch erfolgen in der Regel zwei weitere Sprechstunden und die sog. "Probatorik". In der Probatorik haben Sie weitere vier Sitzungen Zeit, in Ruhe festzustellen, ob für Sie eine Therapie in meiner Praxis überhaupt in Frage kommt. Für mich als Therapeut dient diese Phase der Diagnostik und Vorbereitung der Therapie.

Die Therapie startet im Anschluss an die Probatorik. In den meisten Fällen können wir sofort mit der Therapie starten. In seltenen Fällen ist ein Antrag und ggf. ein Bericht an den Gutachter für die Bewilligung nötig.

 

Psychotherapie für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Mein Honorar richtet sich nach der offiziellen "Gebührenordung für Psychotherapeuten" (GOP) und ggf. einer individuellen Honorarvereinbarung, sodass Sie in der Regel eine Zuzahlung zu Ihrer PKV/Beihilfe haben.

Private Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie im Rahmen der GOP. Im Einzelfall hängt es jedoch davon ab, was Sie vertraglich mit Ihrer Versicherung vereinbart haben.

Je nach Versicherungsvertrag gibt es unterschiedliche Bedingungen hinsichtlich der Kostenübernahme für Psychotherapie. Als Behandler kann ich nicht alle Einzelverträge kennen. Klären Sie daher bitte vorher mit Ihrer Versicherung ab, welche Kosten durch Ihren Versicherungsvertrag abgedeckt sind (Anzahl der Sitzungen, Honorarhöhe) und welches Prozedere notwendig ist (z.B. Bericht an den Gutachter).

Sie bekommen von mir im Erstgespräch aber auch nochmal Unterstützung für die Klärung dieser Fragen. 

 

Psychotherapie für Selbstzahler

Mein Honorar richtet sich nach der offiziellen "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP) und ggf. einer individueller Honorarvereinbarung. Bitte beachten Sie, dass auch das Erstgespräch kostenpflichtig ist. Gerne kann ich Ihnen zur besseren Kostenkontrolle ein Exemplar aushändigen.

 

Polizisten der Landespolizei Schleswig-Holstein

Die Heilfürsorge der Polizei Schleswig-Holstein übernimmt die Kosten in Höhe der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Differenz zur Privatbehandlung müssen Sie leider selbst tragen. Die Beantragung einer Psychotherapie bei der Heilfürsorge Schleswig-Holstein ist in der Regel unkompliziert und die Landespolizei zeigt sich meiner Erfahrung nach sehr unterstützend gegenüber Ihren PolizistInnen.

Ein Behandlung von Bundespolizisten kann ebenfalls erfolgen. Auch hier gibt es nur eine Teilerstattung der Kosten, sodass Sie in der Regel eine Zuzahlung haben.

 

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können eine private Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (SGB V § 13, Abs. 3) in Anspruch nehmen, wenn sie bei kassenzugelassen PsychotherapeutInnen keinen Platz bekommen.

Dabei sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, eine notwendige Leistung in einer Privatpraxis zu bezahlen, die aufgrund von "Systemversagen" nicht in der kassenärztlichen Versorgung erbracht werden konnte.

 

Kostenerstattung: Was ist das?

Laut Rechtsprechung darf die zumutbare Wartezeit für eine Psychotherapie maximal 6 Wochen (im Einzelfall 3 Monate) betragen. Bei 3-5 erfolglosen Anbahnungsversuchen einer Psychotherapie innerhalb dieser Frist und in angemessener Entfernung vom Wohnort, kann ein gesetzlicher Anspruch auf Kostenerstattung nach SGB V § 13, Abs. 3 beantragt werden. 

Zudem liegt es nach bisheriger Rechtsprechung in der Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen, einen Behandler zur Verfügung zu stellen. Es ist also nicht Aufgabe des Patienten, sich einen Therapieplatz zu suchen. Insofern nehmen Sie Ihrer Krankenkasse eine schwierige Aufgabe ab, indem Sie sich selbst um einen Behandlungsplatz kümmern. Die Krankenkassen sind verpflichtet, Ihnen einen Behandlungsplatz zur Verfügung zu stellen. Sollte  Ihnen die Krankenkasse keine passenden freien Therapieplatz vermitteln können, haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Kostenerstattung. Damit kann eine sog. "außervertragliche Psychotherapie" in einer Privatpraxis durchgeführt werden.

Diese außervertragliche Psychotherapie ist nur bei Privatbehandlern möglich, die mindestens über die Qualifikation von Kassenbehandlern verfügen, also nur bei approbierten Psychotherapeuten oder Ärzten mit Facharzt/Fachkunde für das jeweilige Richtlinienverfahren (z. B. Verhaltenstherapie bei Erwachsenen). So können beispielsweise Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie (HPG) oder Kinder- und Jugendpsychotherapeuten keine Kostenerstattung bei Erwachsenen durchführen, da diese rechtlich nicht über die nötige Qualifikation verfügen. 

Nach Bewilligung können Sie dann meine Rechnungen zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet die vollen Kosten zu erstatten. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass vereinzelte Krankenkassen immer wieder einzelne Positionen oder die Honorarhöhe willkürlich kürzen, sodass dass dann nur eine Teilerstattung erfolgt. In diesem Fall kann ich Ihnen Widerspruchschreiben zur Verfügung stellen, damit sie gegen diese Kürzung vorgehen können (ggf. gerichtlich). 

 

Wie können Sie vorgehen?

Sollten Sie sich für eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren entscheiden, erhalten Sie von mir die nötigen Formulare, die Sie benötigen und ich erkläre Ihnen das Vorgehen Schritt für Schritt. Idealerweise sollten sie sich vorher bereits bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen informiert haben, damit wir auf die darauf individuell eingehen können. In Ihrem Interesse lassen Sie sich am besten alle Informationen schriftlich geben. 

Das Bewilligungsprozedere und die Bewilligungsdauer ist stark abhängig von Ihrer Krankenkasse und dauert in der Regel 8 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind, teilweise jedoch auch bis zu einem Jahr. Daher ist es sehr wichtig, dass sie genug Kraft mitbringen, diesen Weg zu gehen.

Ich empfehle Ihnen, wenn Sie mit der Suche nach einer Psychotherapie beginnen, zu protokollieren, wen und wann Sie angerufen haben und wie lange die voraussichtlichen Wartezeiten sind. Sie erhalten von mir dazu auch einen Formvordruck, den Sie nutzen können.

 

Und wenn ich nicht bis zur Bewilligung warten möchte?

Sie können jederzeit ein Erstgespräch und weitere Sitzungen in Anspruch nehmen. Das Erstgespräch ist dazu da, einen ersten Eindruck zu gewinnen und erste Fragen zu klären. Ohne Bewilligung der Kasse müssen Sie die Kosten jedoch selbst tragen. Bei Aufnahme einer Psychotherapie können die Kosten ggf. auch nachträglich von Ihrer Krankenkasse erstattet werden. Klären Sie dies jedoch vorher mit Ihrer Krankenkasse ab, da Sie sonst für die Kosten selbst aufkommen müssen.

 

Weitere Informationen finden Sie unter Downloads in den Broschüren zur Kostenerstattung. Bei Fragen kontaktieren Sie mich gerne.